RAL-Gütezeichen 992 für sachgemäße Wäschepflege
Sachgemäße Wäschepflege - das bedeutet maximale Sauberkeit und Hygiene bei möglichst geringer Beeinflussung des Waschgutes. Mit diesem Anspruch haben sich die RAL-Gütezeichen 992 (RAL-GZ 992) für sachgemäße Wäschepflege seit 1953 als führendes Qualitätssicherungssystem in gewerblichen Wäschereien durchgesetzt und genießen großes Vertrauen bei Kunden aus den verschiedensten Branchen.
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Die RAL-GZ 992 werden ausschließlich von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. mit Sitz in Bönnigheim (Deutschland) vergeben. Voraussetzungen für den Erwerb der Gütezeichen ist die Mitgliedschaft der gewerblichen Wäscherei in der Gütegemeinschaft sowie die Einhaltung der Vorgaben, wie sie in den Güte- und Prüfbestimmungen für die Gütezeichen zusammengefasst sind:
• allgemeine Rahmenbedingungen wie z. B. die bauliche Trennung zwischen „reinen“ und „unreinen“ Betriebsteilen
• Einrichtung eines Qualitätsmanagement-System
• einzuhaltende Mikrobiologische Werte
• Durchführung regelmäßiger Eigen- und Fremdkontrollen (Audits)
• Überprüfung der Ergebnisse von Eigen- und Fremdkontrollen durch externe Sachverständige und Abgleich mit den vorgegebenen Werten
Seit 1959 werden die externen Audits im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege von den Prüfbeauftragten des international renommierten, unabhängigen Forschungsinstituts Hohenstein in Bönnigheim vorgenommen. Diese kontrollieren bei ihren jährlichen, unangekündigten Besuchen in den Betrieben das Qualitätsmanagement-System. Dazu gehört die Überprüfung des Kontrollbuches, in dem die Ergebnisse der kontinuierlichen Eigenüberwachung dokumentiert werden, auf Vollständigkeit und Korrektheit. Hinzu kommen Hygieneuntersuchungen, bei denen an rund 30 Stellen im Betrieb Oberflächenkontaktkulturen erstellt sowie Wasserproben entnommen und später im Labor analysiert werden.
Als zusätzliches Instrument der Hygieneuntersuchung kommen bei der Überprüfung der Betriebe sogenannte Bioindikatoren zum Einsatz, die den Waschprozess durchlaufen und mit denen nachgewiesen werden muss, dass das gewählte Waschverfahren die vorgeschriebene Desinfektionsleistung erbringt. Des weiteren überprüft der unabhängige Sachverständige entlang des Produktionspfades die Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
RAL-Gütezeichen 992 für sachgemäße Wäschepflege
Urkunde als PDF Das RAL-GZ 992/1 bescheinigt seit 1953 die Prozessbeherrschung in der gewerblichen Wäscherei, d. h. die einwandfreie und qualitativ hochwertige Wiederaufbereitung von Wäsche aus dem Haushalts- und Objektbereich, wie Hotellerie, Industrie und Handwerk. Bevor eine gewerbliche Wäscherei das RAL-GZ 992/1 führen darf, muss sie sich zunächst sechs Monate dem Überwachungs- und Kontrollsystem der Gütegemeinschaft unterwerfen und diesen Zeitraum mit einer positiven Beurteilung durch das mit der Überwachung betraute Forschungsinstitut Hohenstein beschließen.
RAL-GZ 992/2 Hygienezeugnis
Urkunde als PDF
Um allen Kunden eine hygienische Alternative zur Bearbeitung von Wäsche bieten zu können, hat die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. 1986 das Gütezeichen für Haushalts- und Objektwäsche um ein Hygienezeugnis erweitert.
Das Hygienezeugnis sieht zusätzlich zur Prozessbeherrschung nach RAL-GZ 992/1 die Einhaltung bestimmter hygienischer Anforderungen vor, die u. a. alle normativen Vorgaben abdecken. Nur Betriebe, die Hygienenachweis erbracht haben können das Gütezeichen RAL-GZ 992/2 Hygienezeugnis von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. verliehen bekommen. Die Einhaltung der Vorgaben wird vom unabhängigen Forschungszentrum Hohensteiner Institute laufend überwacht. Betriebe mit dem RAL-GZ 992/2 Hygienezeugnis erfüllen in jedem Fall die Vorgaben zur „Infektionsprävention in Heimen" vom September 2005, die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI (Robert- Koch-Institut) erstellt wurden.Dadurch sorgt das Hygienezeugnis für hygienische Sauberkeit aller Ihrer abgegebenen Wäsche.Das heißt: Sicherheit für alle, die großen Wert auf hygienische Wäschelieferungen legen.
RAL-GZ 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben
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Das RAL-GZ 992/3 wird unabhängig von den beiden anderen Gütezeichen vergeben und setzt bei den Mitgliedsbetrieben den Nachweis der Prozessbeherrschung sowie der geforderten strengen hygienischen Standards voraus, der über eine sechsmonatige Anwärterschaft hinweg überwacht wird. Die hygienischen Anforderungen sind annähernd so streng wie beim RAL-GZ 992/2 Hygienezeugnis und gewährleisten damit, dass von der Arbeitsbekleidung der Mitarbeiter und sonstigen verwendete Textilien keine Gefahr einer Kontamination der verarbeiteten Produkte ausgeht.
Ein wichtiger Bestandteil der Gütesicherung ist die Überwachung des Qualitätsniveaus durch ständige Kontrollen. Die Prüfprinzipien im Sinne des Qualitätsmanagements. Die Gütesicherung nach RAL-GZ 992 ist vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. im Rahmen der Grundsätze für Gütezeichen in einem Anerkennungsverfahren unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft mit den betroffenen Fach- und Verkehrskreisen sowie den zuständigen Behörden gemeinsam erarbeitet worden. Die Prüfbestimmungen der RAL-Gütegemeinschaft sehen interne und externe Audits vor. Interne Audits werden regelmäßig im Betrieb durchgeführt und im Kontrollbuch dokumentiert. Sie beinhalten zum Beispiel Sauberkeit und Fleckenreinheit, Weißgrad sowie die Trocknung der Wäsche. Bei den externen Audits handelt es sich um eine regelmäßige Prüfung durch ein vom RAL anerkanntes Institut inklusive Überprüfung des Kontrollbuchs.
Europäisches Zertifikat
Urkunde als PDF Das Europäische Zertifikat sagt aus, dass die dem RAL-Hygienezeugnis zugrundeliegenden Güte- und Prüfbestimmungen auch das Qualitätssicherungssystem nach der europäischen Norm DIN EN 14065:2003 "Textilien - In Wäschereien aufbereitete Textilien- Kontrollsystem Biokontamination" beinhaltet.
Damit werden auch die Mindestanforderungen an Wäsche des Internationalen Food Standart (IFS), Punkt 3.2.2.5 erfüllt.
Durch das RAL-Hygienezeugnis entspricht die Wäsche dem durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung festgelegten waschtechnischen und mikrobiologischen Qualitätsstandard für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben und kann somit in das Hygienesicherungskonzept nach HACCP bzw. der Lebensmittelhygiene-Verordnung integriert werden.
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Die Gütegemeinschaft sichert die Qualität ihrer Mitgliedsbetriebe u. a. durch ein enges Netz regelmäßiger Eigenüberwachung. So ist jeder Mitgliedsbetrieb verpflichtet, durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte und Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen. Beispielsweise muss das Brauchwasser täglich untersucht und die Qualität der fertigen Wäsche anhand der Prüflisten regelmäßig von Personen außerhalb des Produktionsbereichs kontrolliert werden.
Die Eigenprüfung an der fertigen Wäsche umfasst die Merkmale Sauberkeit und Fleckenreinheit, Weißqualität, Trocknung, Glättung, Finisheffekt, Legung und Faltung, Wäschegeruch sowie Verpackung. Im Einzelnen sind Trockenwäsche, Mangelwäsche und Formteile getrennt zu prüfen. Das Ergebnis jeder Prüfung muss schriftlich und lückenlos im Kontrollbuch der Gütegemeinschaft dokumentiert werden. Das Kontrollbuch wird bei der Fremdüberwachung von einem externem Prüfer auf seine Vollständigkeit überprüft.
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Zusätzlich zu den Eigenprüfungen besuchen im Rahmen der Fremdüberwachung neutrale und unabhängige Prüfer unangemeldet die Wäschereien der Gütegemeinschaft. Dabei werden die Betriebe auf die Übereinstimmung der Dienstleistungen mit den jeweiligen Gütekriterien überprüft.
Die Fremdüberwachung bezieht sich auf die Waschverfahren und den gesamten Betriebsablauf sowie auf die Hygiene im Betrieb. Seit 1959 werden die Fremdkontrollen der Wäschereien mit RAL-Gütezeichen vom unabhängigen Textilforschungszentrum Hohenstein Institute durchgeführt.
So tun wir alles um Ihnen das gute Gefühl zu vermitteln das Sie mit unseren Dienstleistungen Sicherheit, Qualität und Leistung bei einem optimalen Preisleistungsverhältnis bekommen.