Liefer- und Leistungsbedingungen

Liefer- und Leistungsbedingungen

1.Ausführung und Leistungsbeschreibung

Chemischreinigung oder Waschbehandlung werden sachgemäß und schonend ausgeführt. Die Chemischreinigung erfolgt nach der Begriffsbestimmung RAL 990 A2. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.

2.Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Stückes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt chemischreinigungsfähige oder waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies durch einfache fachmännische Warenschau nicht erkennen können.

3.Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

4.Rückgabe

Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt.
Der Auftraggeber muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Liefertermin, und ist uns der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt. Gleichfalls sind zu diesem Zeitpunkt sämtliche Ansprüche des Auftraggebers erloschen.

5.Beanstandungen – Mängel

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (betriebstypische Nachweise) und unseres Zeichenetiketts gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens einer Woche berücksichtigt werden.

6.Haftung

Soweit wir gleich – aus welchem Grund – haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15fachen unseres Preises für die Vollreinigung oder das Waschen des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes. Das gleiche gilt für alle anderen Aufträge (z.B. Lederreinigung, Teppich- und Polstermöbelreinigung, Färben).

7. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Soweit wir Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Die Liefer- und Leistungsbestimmungen basieren auf den Lieferungsbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes, die beim Bundeskartellamt angemeldet und bestätigt wurden.

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