1. Textilreinigung

wird sachgemäß und schonend ausgeführt.

2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textilreiniger ausdrücklich hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände, wie z.B. Kugelschreiber, Taschenmesser u.a. entfernt sind.;

4. Rückgabe / Pflicht des Kunden zur Abholung

Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem Übergabetermin abholen oder gegen Kostenberechnung liefern lassen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe an den Textilreiniger und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur Weitergabe an karitative Einrichtungen berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Weitergabe.

5. Rügepflicht des Kunden bei Mängeln, Fehlmengen oder Falschlieferung

Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Rechnung und des Wäschezeichens im Reinigungsgut. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung.

5. Haftung und Haftungsbegrenzung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall fahrlässig verursachter Schäden ist der Schadensersatz auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei Bearbeitungsschäden oder Verlust des Reinigungsgutes wird i.d.R. ein Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes auf Grundlage der Anschaffungsquittung des Reinigungsgutes und der Werttabelle des Haftpflichtversicherers zwischen Textilreiniger und Kunde ermittelt. Falls der Kunde das beschädigte Reinigungsgut behalten möchte, ist ausschließlich ein Wertminderungsausgleich möglich.

Diese Lieferungsbedingungen sind angelehnt an die vom Deutschen Textilreinigungsverband e.V. empfohlenen Lieferungsbedingungen und gelten ausschließlich für die Wäscherei Schrodin GmbH, Ulmenstr. 12, 26384 Wilhelmshaven, Stand September 2014


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